Ab Freitag den 04.03.2022 gilt wieder die 3G Regel
Gem. der ab Freitag, den 04.03.2022 gültigen Coronaschutzverordnung gilt in unseren Räumen wieder die 3G Regelung.
Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre entfällt die Zugangsbeschränkung von 2G plus, 2G und 3G.
Coronaschutzverordnung - gültig ab 4. März 2022 (PDF)
