Vereins- und Verbandssport grundsätzlich mit 2G
Liebe Mitglieder,
am Mittwoch, den 24.11.2021, trat die neue Coronaschutzverordnung in Kraft und gilt in dieser Fassung einstweilen bis zum 21. Dezember 2021:
https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-coronaschutzverordnung-ab-24-november-2021
Der Mülheimer Sportbund hat dankenswerterweise auf Nachfragen von Mitgliedsvereinen die Regelungen, die einige Interpretationsspielräume bieten, mit Hilfe einer schriftlichen Rückmeldung
der Landesregierung wie folgt präzisiert:
Vereins- und Verbandssport grundsätzlich mit 2G
Grundsätzlich gilt für den gesamten Vereins- und Verbandssport (Freizeit-, Breiten- und Gesundheitssport, Individual- und Mannschaftssportarten, Training und Wettkampf) in NRW die 2G-Regel
- drinnen und draußen, auf, in oder außerhalb von Sportanlagen, im öffentlichen
Raum, in Schwimmbädern, Freizeiteinrichtungen und Fitnessstudios, o. ä. Einrichtungen.
Ausnahmen (hier gilt 3G)
- Für rechtlich erforderliche Sitzungen von Vereinsgremien und
Vereinsversammlungen ohne geselligen Charakter gilt die 3G-Regel.
- Teilnehmende an allen offiziellen Ligen und Wettkämpfen im Profi- und
Amateursport in Sportarten, deren Fachverbände dem Landessportbund NRW oder
einer Mitgliedsorganisation des DOSB angehören, unterliegen der 3G-Regelung. Nicht immunisierte Sportler benötigen einen PCR-Test, der nicht älter als 48
Stunden ist.
- Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag gelten auch ohne Nachweis als
getestet.
- ÜL/Trainer/Betreuer etc. (ehrenamtlich und hauptberuflich) benötigen einen
Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48
Stunden), sofern sie nicht immunisiert sind, und müssen während ihrer Tätigkeit eine
medizinische Maske tragen.
Ab sofort gelten daher für unsere Räumlichkeiten nachfolgende Auflagen:
- Das Trainieren und der Aufenthalt in unseren Räumen ist nur noch mit gültigem
Impfnachweis bzw. Nachweis der Genesung erlaubt.
- Vor jeder Startzeit muß die Standaufsicht die entsprechenden Dokumente
kontrollieren und damit die korrekte Durchführung der Regelung beaufsichtigen.
Entsprechende Nachweise über den eigenen Status sind zwingend mitzuführen.
- Die ausgewiesenen Trainingszeiten (Start und Ende) sind von allen Schützen
pünktlich einzuhalten, so dass die nachfolgenden Schützen, ebenfalls nach
Kontrolle, in ihrem eingetragenen Zeitfenster trainieren können. Es ist jeweils zur
vollen Stunde eine Rotation einzuhalten, soweit keine Stände mehr für
nachfolgende Schützen frei sind. Sollten keine Schützen auf einen freien Stand
warten, kann auch länger trainiert werden.
- Während der ausgewiesenen Startzeiten kann kein Einlass gewährt werden, damit
die Standaufsicht ungestört ihrer Aufsichtspflicht nachkommen kann.
- Unabhängig davon gilt in unseren Räumen für alle Anwesenden die Maskenpflicht.
Ausgenommen davon ist das unmittelbare Training auf den einzelnen Ständen, also
ist das Abnehmen der Maske nur beim Schießen erlaubt.
- Überprüfte Personen können sich auch nach dem Schießen in unseren
Räumlichkeiten wie gewohnt aufhalten.
- Der Donnerstag und der Mittwoch können nur als Trainingstage genutzt werden,
wenn sich eine verantwortliche Standaufsicht findet, die, wie oben beschrieben, die
Nachweise kontrolliert.
Dies ist vor Trainingsbeginn dem zuständigen Vorstandsmitglied per E-Mail
mitzuteilen.
Eine entsprechende Mitteilung wird durch unseren Sportwart Friedel Hausmann unabhängig von diesem Schreiben an alle eingeteilten Standaufsichten versendet.
Sollte eine eingeteilte Standaufsicht sich nicht in der Lage sehen, oben angesprochene Kontrollen durchführen zu können, bitten wir um kurzfristige schriftliche Nachricht, die nicht begründet werden muss. Erklärt sich anschließend niemand als Ersatz bereit, wird der entsprechende Trainingstag ausfallen.
Wir hoffen inständig, dass hierzu alle, insbesondere unsere Standaufsichten, die das Training dankenswerterweise betreuen, an einem Strang ziehen und wir unseren Sportbetrieb problemlos aufrechterhalten können.
Vorab hier schonmal ein aufrichtiges „Dankeschön“!
Wie immer gilt auch hier: Solltet Ihr diesbezüglich Fragen haben, könnt Ihr uns gerne unter den bekannten E-Mailadressen oder Telefonnummern kontaktieren.
Mit sportlichen Grüßen
Euer Vorstand
